D‘ Gnossäschaft – Yyses Fundamänt

"Die Genossenschaft bezweckt die Weiterführung und Betrieb des Berggasthaueses Schönbüel in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Genossenschafter."
B
Genossenschaft Berghaus Schönbüel

Die Vision, welche uns antreibt

Das Gebiet am Westufer des Lungerersees ist seit jeher ein vielbeachtetes und landschaftlich sehr reizvolles Gebiet. In früheren Jahren, vor Erschliessung mit einer Seilbahn, wurde das Gebiet im Sommer vor allem von der Alpwirtschaft geprägt. Im Winter nutzten die Lungerer das Gebiet für Skitouren. Nach den Bahnturbulenzen der letzten Jahre drohte das Gebiet wieder im Dornröschenschlaf zu versinken. Die Bestrebungen einer Investorengruppe die erste Sektion, d.h. die Pendelbahn Lungern-Turren wieder in Betrieb zu nehmen, sowie unter anderem ein Hotel/Restaurant auf dem Turren zu errichten, bietet nun die Möglichkeit auch die Sonnenterrasse Schönbüel wieder zum Leben zu erwecken.

Eine Gruppe von Lungerern möchte das Berghaus auf Schönbüel erhalten und als einfache Berghütte (analog SAC-Hütte) betreiben. Mit dem Erhalt des Berghauses auf Schönbüel bleibt das Naherholungsgebiet für den Tourismus und die Einheimischen erschlossen. Das Konzept entspricht dem Richtplan zu gesamten Teilen und fördert den sanften Tourismus ohne Wenn und Aber. Für die Übernahme und den Betrieb des Berghauses wurde Anfang September 2015 eine Genossenschaft gegründet.

Gnossäschaft-Team

Gasser Peter Genossenschaft Berghaus Sch

Gasser Peter

Gasser Sylvia

Bürgi Toni

Gasser Hanspeter Genossenschaft Berghaus Sch

Gasser Hanspeter

Ming Urban Genossenschaft Berghaus Sch

Ming Urban

Teil der Genossenschaft Berghaus Schönbüel werden

Mit dem Erhalt des Berghauses auf Schönbüel bleibt das Gebiet für den Tourismus erschlossen. Das Konzept entspricht dem Richtplan zu gesamten Teilen und fördert den sanften Tourismus ohne Wenn und Aber. Für die Übernahme und den Betrieb des Berghauses wurde Anfang September 2015 eine Genossenschaft gegründet. Wir suchen jedoch weiterhin Genossenschafter. Dies sind unsere Statuten.